Wissenswertes

Nützliche Informationen für Ihre Irland-Reise

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Erkunden

Sprache

Irisch (Gälisch) und Englisch sind die beiden Amtssprachen der Republik Irland, in denen
alle offiziellen Dokumente sowie Straßennamen und Verkehrszeichen verfasst sind. In den
Gaeltacht-Gebieten wird bis heute noch Gälisch gesprochen, wenngleich jeder Englisch versteht. Darüber hinaus wird Irisch auch in den Schulen unterrichtet. In Nordirland
ist Englisch die Landessprache. Aufgrund historischer Umsiedlung von Schotten nach
Nordirland wird auch teilweise Ulster Scots gesprochen.

Einreisebestimmungen

Die Anforderungen einzelner Flug- oder Fährgesellschaften an die von ihren Passagieren
mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.
Erkundigen Sie sich bei der Buchung nach den Vorgaben. Deutsche und Österreicher
benötigen einen Reisepass oder Personalausweis, der für die Republik Irland bis zur Einreise
und für Nordirland bis zur Ausreise gültig sein sollte. Nationale gültige Ausweispapiere
werden zur Einreise in die Republik Irland und nach Nordirland akzeptiert. Die betrifft
auch vorläufige Ausweise und Kinderausweise. Schweizer benötigen für die Einreise nach
Irland einen gültigen Reisepass oder eine gültige Identitätskarte, die bei Einreise noch
mindestens 6 Monate gültig ist. Ein Schengener Visum ist für die Einreise nach Irland/
Nordirland nicht gültig. Auskünfte über Einreisebestimmungen und Visa erteilen die
jeweiligen Botschaften.

Krankenversicherung

Wenn Sie in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, dann ist
Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EU-Karte) für die gesamte Insel gültig. Die
E-Card der österreichischen Sozialversicherung enthält auch die im EU/EWR Raum und
der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) und ist somit auch
in Irland gültig. Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse. Eine
Auslandsreise-Krankenversicherung benötigen alle, die Leistungen abdecken möchten, die
von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport
nach Hause im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).

Geld

Der Euro ist die nationale Währung der Republik Irland. In Nordirland (ebenso wie in
Großbritannien) ist das Pfund Sterling Landeswährung. Viele, vor allem größere Geschäfte
in Nordirland, akzeptieren auch Euro, Sie erhalten das Wechselgeld in Pfund Sterling
zurück. Ihr Geld können Sie am Flughafen und in Bankfilialen, großen Hotels, im Belfast
Welcome Centre sowie in vielen Touristeninformationen oder- attraktionen wechseln.
Geldautomaten (ATMs) finden Sie nicht nur in den meisten Bankfilialen, sondern auch an
Tankstellen, in Einkaufszentren und Supermärkten. Bargeld kann dort mit der EC-Karte
oder Kreditkarte abgehoben werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Abreise bei Ihrer Bank
nach anfallenden Gebühren.

Notfälle

Republik Irland: Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen, Tel: 112 oder 999
Autopanne Automobile Association (AA), Tel: 1800 667788
Nordirland: Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr, Krankenwagen und die Küstenwache, Tel: 999
Autopanne Automobile Association (AA), Tel: 0800 8877 66

Haustiere

Hunde und Katzen dürfen mit einem „EU Reisepass für Haustiere“ (EU Pet Passport),
auch „Heimtierausweis“ genannt, ohne Quarantäne nach Irland reisen. Dies gilt sowohl
für die Einreise in die Republik Irland als auch nach Nordirland. Einen EU-Heimtierpass
können Sie über Ihren zugelassenen Tierarzt erhalten. Die Behandlungen werden darin
dokumentiert. Zuerst muss das Tier durch einen Mikrochip identifizierbar sein. Danach
findet die Tollwutimpfung statt. Bitte beachten Sie eventuell geltende Wartezeiten
nach der Impfung. Kurz vor der Einreise (höchstens 120, mindestens 24 Stunden davor)
muss eine Bandwurm-Behandlung vom Tierarzt vorgenommen werden. Die Mitnahme
von Haustieren muss zuvor bei der Flug- oder Fährgesellschaft angemeldet werden, die
Einzelheiten entnehmen Sie bitte den folgenden Internetseiten.
Republik Irland: agriculture.gov.ie/pets/
Nordirland: gov.uk/take-pet-abroad

Pubs

Die lokalen Pubs sind die „Wohnzimmer“ der Iren. Hier kommen Sie rasch ins Gespräch mit
den Einheimischen und erleben die irische Gastlichkeit und Freundlichkeit aus erster Hand.
Bestimmt erhalten Sie auch den einen oder anderen Tipp, der Ihre Reise bereichert. In der
Republik ist der Aufenthalt in einem Lokal, das Alkohol ausschenkt, für Minderjährige nach
21.30 Uhr nicht gestattet. In Nordirland nach 21.00 Uhr, aber auch sonst gelten für den Aufenthalt von Minderjährigen im Pub Beschränkungen. In Begleitung eines Erwachsenen
dürfen sich Minderjährige in der Gaststätte aufhalten, um dort zu essen. Fragen Sie den
Besitzer, welche Regelung in seinem Lokal gilt.

Rauchen

Das Rauchen in öffentlichen Gebäuden (Ämter, Banken, Geschäfte, öffentliche Verkehrsmittel, Pubs, Restaurants, Hotels, B&B Unterkünfte) ist, sowohl in der Republik als auch in Nordirland nicht gestattet. Die Missachtung des Rauchverbotes wird mit hohen Strafen (bis zu € 3.000) belegt. 
Das Rauchen in der Unterkunft ist eventuell möglich. Bei der Buchung der Übernachtung sollte nachgefragt werden, ob Raucherzimmer angeboten werden.

Reisende mit Einschränkungen

Republik Irland
Bei „The National Disability Authority“, dem nationalen Behindertenverband der Republik
Irland, können Sie sich erkundigen.
National Disability Authority; nda.ie

Nordirland
Nützliche Informationen und Broschüren zum Download nidirect.gov.uk
Der Verband ADAPT hat den Zugang für Behinderte in über 400 nordirischen
Einrichtungen überprüft und die Informationen auf seiner Internetseite, unter dem
Stichwort „Access 400“, veröffentlicht. Adapt NI, Tel: +44(0)28 9023 1211; adaptni.org

Unterkünfte
Wegen der unterschiedlichen Standards und mangels eines zentralen Verzeichnis
muss man sich direkt mit den gewählten Unterkünften in Verbindung setzen und/oder
die Webseiten prüfen, um sicher zu gehen, dass eine Unterkunft den Anforderungen
entspricht.

Zugang zu den Sehenswürdigkeiten
Ein einheitlicher, behindertengerechter Standard besteht leider nicht. Viele Einrichtungen
befinden sich in privatem Besitz. Manche Eigentümer oder Verwaltungen arbeiten mit
Organisationen zusammen, die die Interessen von behinderten Menschen vertreten
und erfüllen, andere wieder nicht. Das bedeutet, dass Reisende mit Behinderungen, ihre
Besichtigungen im Voraus planen und die jeweiligen Gegebenheiten erfragen sollten.
Auf den jeweiligen Internetseiten finden sich meist, unter den Beschreibungen der
Attraktionen, Hinweise für Besucher mit Einschränkungen.